Förderung von Bildung und Erziehung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: a. die Errichtung und Unterhaltung von Bildungs- und Erziehungs- bzw. Betreuungseinrichtungen, insbesondere von Schulen in freier Trägerschaft; die gUG kann im Rahmen ihrer Möglichkeiten, Bildungs-, Erziehungs- oder Betreuungseinrichtungen betreuen und beraten. b. die Übernahme von Trägerschaften freier Schulen im Rahmen des staatlichen Rechts. Zur Vorbereitung der Übernahme der Trägerschaft einer Schule im Rahmen einer zeitlich befristeten Vereinbarung mit dem Schulträger, kann die Gesellschaft die Erledigung einzelner Aufgaben des Schulträgers in fremdem Namen übernehmen. c. die Durchführung von Veranstaltungen und Vorhaben der Kinder-, Jugendlichen- und Erwachsenenbildung. d. die Beschaffung von Mitteln für die Förderung dieser Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sozialwesen
Sonstige: Dienstleistungen & Service
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