1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens, der Verbraucherberatung und des Verbraucherschutzes, insbesondere auf dem Gebiet der Schuldnerberatung, der Jugend- und Altenhilfe sowie der Bildung und Erziehung und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. 2. Der Zweck der Gesellschaft wird verwirklicht insbesondere durch eigene Beratungsstellen mit den Aufgaben: - Allgemeine Beratung und persönliche Hilfe für verschuldete und von Verschuldung bedrohte Personen, - Förderung geeigneter Maßnahmen der Jugendhilfe sowie der Bildung und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im Sinne der Überschuldungsvorbeugung für Jugendliche und Erwachsene, um Gefährdungen durch Konsum- und Kreditwerbung, Internet, soziale Medien und neue technische Entwicklungen im Bereich der Finanzdienstleistungen abzuwenden, - Beratungsangebote und Hilfestellungen für ältere Menschen, insbesondere im Kontext von Altersarmut und Verschuldung im Alter, - Weiterbildung mit Schuldnerberatung befasster Personen und Organisationen, - Selbstlose Unterstützung von Menschen, die aufgrund ihrer finanziellen und seelischen Notlage auf Hilfe angewiesen sind, - Zusammenarbeit mit anderen sozialen Einrichtungen.
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