1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegrünstigte Zwecke der Abgabeordnung" der Abgabeordnung. 2. Gesellschaftszweck ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) und die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 8 AO). 3. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb von Schullandheimen und außerschulischer Lernorte. Die Gesellschaft legt dabei besonderen Wert auf die Förderung und Einhaltung der besonderen pädagogischen und bildungspolitischen Grundsätze, wie sie im Qualitätsbegriff des Bayerischen Schullandheimwerk e.V. niedergelegt sind. Dazu zählen unter anderem die Vermittlung und Förderung von Kenntnissen und deren Einhaltung auf den Gebieten der Alltagskompetenzen und Lebensökonomie, Umwelt, Klima, Gesundheitsförderung, Inklusion, interkulturelle Bildung, Persönlichkeitsbildung und soziales Verhalten, politische Bildung, Sport und Bewegung, Werteerziehung.
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