Kunst und Kultur im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO insbesondere mit einem Fokus auf queere Kulturen, Genderidentitäten und gesellschaftlicher Inklusion sichtbar zu machen. Es werden dabei ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt. Der Zweck der Gesellschaft dient damit der Förderung inbesondere von lesbischen, schwulen, bi, trans*, inter*, queeren und anderen (LSBT*I*Q+) Künstler:innen und unterstützt sie dabei, ihre Kunst der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und einen gesellschaftlichen Diskurs anzustoßen. Den Zweck verwirklicht die Gesellschaft insbesondere, indem sie Auftrittsmöglichkeiten schafft durch Zurverfügungstellung von Räumen,Technik und anderen Möglichkeiten zur Präsentation der Kunst und Kultur. Ferner durch Hilfe bei der Umsetzung von Kunst- und Kulturprojekten und bei der Öffentlichkeitsarbeit. Durch die Bündelung und Zusammenführung diverser Künstler:innen wird eine höhere Sichtbarkeit erreicht und es soll ein gesellschaftlicher Diskurs durch Veranstaltungen - wie z. B. Podiumsdiskussionen, Ausstellungen, Streaming, Filmvorführungen, Theateraufführungen - angeregt und begleitet werden.
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