Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung; sie hat den Zweck, für den Bund Freier evangelischer Gemeinden regelmäßig erscheinende kirchliche Zeitschriften, Gemeindeschrifttum und Arbeitshilfen aller Art herauszugeben. Dadurch verwirklicht sie unbedingt, unmittelbar und tatsächlich die Zwecke des Bundes als Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechts gemäß Art. 2 Abs. 1 seiner Verfassung. Durch ihre Tätigkeit tritt die Gesellschaft nur in unvermeidbaren Maß zu nicht begünstigten Betrieben derselben oder ähnlicher Art in Wettbewerb. 2) Die Tätigkeit der Gesellschaft ist nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Bildung von Rücklagen gemäß § 58 AO ist zulässig. 3) Zur Erfüllung ihres Zweckes beschäftigt die Gesellschaft hauptamtliche Schriftleiter, Autoren auf Honorarbasis und weitere Mitarbeiter. Sie vergibt Druck und Herstellung von Zeitschriften und Büchern und betreibt deren Vertrieb. 4) Mit ihrem Zweck setzt die Gesellschaft den ursprünglichen Auftrag fort, den die 1887 in Witten gegründete Buchhandlung der "Stadtmission" begonnen hatte und der von der "Bundes-Verlag-eG" mit erweitertem Geschäftsumfang fortgeführt wurde.
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Sozialwesen
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