Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie der Erwerb von Immobilien und deren Verwaltung, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Die Beteiligung ist auch zulässig als Mitgesellschafter (Mehrheits- oder Minderheitsgesellschafter) neben anderen Gesellschaftern.Im Rahmen der Beteiligung kann die Gesellschaft Gesellschaftsrechte/Geschäftsanteile jeglicher Art erwerben, bewirtschaften und ggf. auch wieder veräußern. Die Gesellschaft erbringt Beratung (Consulting) und Dienstleistungen (z.B. Bereitstellung technischer Plattformen) gegenüber ihren Tochtergesellschaften, sowie die Verwaltung des eigenen Vermögens. Weiterhin der Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen jeder Art, die gewerbliche Erbringung von Dienstleistungen an verbundene und nicht verbundene Unternehmen sowie alle Tätigkeiten, die zu den Aktivitäten einer geschäftsleitenden Holding gehören.
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