A) die Verwaltung eigenen Vermögens, Dienstleistungen im Bereich der Sicherheit und Bewachung gemäß § 34a GewO und § 6 Bewachungsverordnung; b) die Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG) sowie Personalvermittlung und Erbringung von Personal- und sonstigen Dienstleistungen im Auftrag öffentlicher und privater Auftraggeber, insbesondere Büroservice- und damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen; c) die Verwaltung und Betreuung von Immobilien jeglicher Art und Übernahme und Erbringung von laufenden Pflege- und Wartungsarbeiten an fremden Immobilien durch geeignetes Personal sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten; d) die Verwaltung von eigenen und fremden Vermögenswerten, sowie Übernahme der persönlichen Haftung an einer oder mehreren anderen (Personen- und Kapital-) Gesellschaften soweit dazu nicht eine besondere Genehmigung erforderlich ist sowie Übernahme der Geschäftsführung sowie Vertretung dieser Gesellschaften. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen und Maßnahmen zu treffen, dem vorstehenden Geschäftszweck dienlich und förderlich sind. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, im In- und Ausland gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich daran zu beteiligen sowie Zweigniederlassungen errichten.
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