Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Volks- und Berufsbildung, einschließlich der Studentenhilfe sowie die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Der Gesellschaftszweck wird auf dem Gebiet des Software-Engineerings (SE) und der Informationstechnik (IT) insbesondere verwirklicht durch das Erforschen, Untersuchen und Entwicklen von SE-Methoden, insbesondere durch Betreuung von Bachelor- und Masterarbeiten in Kooperation mit Universitäten und Hochschulen; die Aus- und Weiterbildung sowie Publikation von Wissen und Erfahrung im Software Engineering, insbesondere durch Vorlesungen an Universitäten und Hochschulen, Präsentationen auf wissenschaftlichen und Fachkonferenzen sowie Veröffentlichung von Fachartikeln und Büchern in Kooperation mit der IT-Presse. Der Satzungszweck kann auch durch die Weitergabe von Mitteln an andere Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts verwirklicht werden. Soweit die Stiftung nicht im Wege der institutionellen Förderung tätig wird, verwirklicht sie ihre Aufgaben selbst oder durch eine Hilfsperson im Sinne des § 57 Absatz 1 Satz 2 AO.
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