Tätigkeit als Handelsmakler und Buchführungshelfer in den Bereichen Vermittlung von Versicherungen und Finanzdienstleistungen. In den Bereichen der Finanzdienstleistung sind dies alle Vermittlungsgeschäfte, die unter die Ausnahmeregelung des § 2 Abs.6 Nr. 8 KWG fallen. Die Vermittlungstätigkeit umfasst die Beratung und Betreuung der privaten und gewerblichen Kunden in versicherungs- und finanztechnischen Fragen.
Versicherungsmakler
Finanzdienstleister
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