Vermittlung des Abschlusses oder des Nachweises über die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume (Tätigkeiten gem. § 34 c Abs. 1 Ziff. 1 der Gewerbeordnung) sowie die Bauträger- und Baubetreuertätigkeit gem § 34 c Abs. 1 Ziff. 3 a) und 3 b) der Gewerbeordnung, also die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung und dazu die Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechten und weiterhin die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung. Die Gesellschaft kann alle Handlungen vornehmen und Geschäfte betreiben, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks zweckmäßig sind und die dem Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar zu dienen geeignet sind.
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