(1) Gegenstand des Unternehmens ist ausschließlich die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei kommunalen Handelsgesellschaften in Herne als deren persönilch haftende Gesellschafterin, insbesondere bei der Stadtentwicklungsgesellschaft Herne mbH & Co.KG. Die Gesellschaft ist berechtigt, Geschäfte jeder Art durchzuführen, die dem oben genannten Geschäftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen. (2) Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen gleicher oder älmlicher Art und jeder Rechtsform beteiligen; sie darf solche Unternehmen übernehmen oder vertreten. (3) Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten. (4) Die Gesellschaft ist verpflichtet, nach den Wirtschaftsgrundsätzen im Sinne des § 109 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zu verfahren. Dabei ist die Gesellschaft so zu führen, zu steuern und zu kontrollieren, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird. Der Jahresgewinn der Gesellschaft als Unterschied der Erträge und Aufwendungen soll so hoch sein, dass außer den für die technische und wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens notwendigen Rücklagen mindestens eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals erwirtschaftet wird. (5) Für die Gesellschaft und ihre Organe gelten die Regelungen des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Herne in der jeweils gültigen Fassung.
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