Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung mildtätiger Zwecke sowie die Förderung des Gesundheitswesens und des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: (a) Das Angebot von regelmäßigen Brillen-Sprechstunden in der Einrichtung am Standort weiter in sozialen Einrichtungen oder mobil für die Zielgruppe bedürftiger Menschen, die finanziell sozial schwach aufgestellt sind, nicht krankenversichert und psychisch nicht in der Lage sind sich zu versorgen, durch die Messung der Sehstärke von geprüften Augenoptikern durch Anfertigung, Anpassen von Sehhilfen insbesondere Brillen zum Zwecke der gesundheitlichen Versorgung und Ausgabe vor Ort. (b) Kostenlose Spaltlampen-Untersuchungen der Augen von Schwachsichtigen und Menschen auf Verdacht von Glaukom, die das medizinische Angebot von städtischen und kirchlichen Trägern ergänzen. (c) Die finanzielle Unterstützung der bedürftigen unter (a) genannten Menschen verwirklicht die Gesellschaft in Norddeutschland durch sammeln von Spendengeldern sowie Schenkungen und die Erhebung von Dienstleistungsgebühren. Es dient medizinischen Untersuchungen oder notwendigen ärztlichen Operationen in Hinblick auf die Augen. (d) Die Aufklärung der Öffentlichkeit über die Situation von unter (a) genannten bedürftigen Menschen durch lokale, regionale und nationale Kampagnen und Aktionen zu diesem Thema. (e) Die Zusammenarbeit mit Schulen, um das Bewusstsein junger Menschen für soziale Probleme und deren Lösungsansätze zu fördern. (f) Die Entwicklung von Projekten und Hilfsangeboten in Kooperation mit lokalen sozialen Einrichtungen zur Förderung der sozialen Teilhabe von bedürftigen Menschen und auch von Zugewanderten.
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