Einerseits die Planung, die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung und Speicherung von elektrischer Energie und Wärme aus regenerativen Energiequellen. Im Bereich regenerativer Energie ist der Unternehmensgegenstand auf die Beratung, Optimierung und Teilhabe an der Versorgung ausgerichtet. Angestrebt wird andererseits die städtebauliche Entwicklung im Rahmen der Planung und Erschließung von Neubaugebieten und baureife Grundstücke für gewerbliche, misch- und wohnbauliche sowie sonstige Nutzungszwecke. Ebenso kann sie im Rahmen dieser Gegenstände oder in Kooperation mit anderen unmittelbaren und mittelbaren Konzernunternehmen der Stadt Kaiserslautern für Letztgenannte außerdem Aufgaben im Bereich des Neubaus von Bauten in allen Nutzungsformen und der Infrastruktur übernehmen, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte erwerben, belasten oder veräußern. Darüber hinaus kann sie weitere, die vorgenannten Leistungen unterstützende Tätigkeiten im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge erbringen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die den Geschäftszweck fördern, soweit dabei gleichzeitig der sich aus § 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bzw. § 87 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GenO) ergebenden Notwendigkeit der konkreten Beschränkung des Unternehmensgegenstandes auf einen öffentlichen Zweck entsprochen wird. Sie kann sich hierbei besondere anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben oder pachten sowie Unternehmensverträge schließen. Daneben kann die Gesellschaft weitere, insbesondere ihr von der Gesellschafterin übertragene Aufgaben wahrnehmen.
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