Erwerb, die Verwaltung sowie die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die einheitliche Leitung der von ihr abhängigen Unternehmen. Die Führung und Kontrolle von Unternehmen, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, einschließlich des Erwerbs und der Veräußerung von Wertpapieren im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Es werden keine Dienstleistungen für Dritte erbracht. Die Vermietung von Immobilien und Mobilien einschließlich deren Verwaltung, Erwerb, Veräußerung sowie deren Bewirtschaftung. Der Betrieb eines Systems zur Speicherung von Elektroenergie am öffentlichen Stromnetz sowie der Handel mit Energie- soweit dies keiner staatlichen oder sonstigen Genehmigung bedarf - aus allen Energiequellen. Hierzu gehören insbesondere die Errichtung und Unterhaltung von Energiespeichern, der Vertrieb, die Montage, das Betreiben und die Wartung von Energieerzeugungs- und Energiespeicheranlagen aller Art, die Entnahme von Elektroenergie aus dem sowie die Einspeisung von Elektroenergie in das öffentliche Stromnetz. Die wirtschaftliche Vorbereitung und Betreuung von Bauvorhaben als Generalunternehmen. Erbringung von Finanzdienstleistungen, Kontoführung und Darlehensvergabe ausschließlich für Tochterunternehmen im Rahmen der Ausnahmeregelung der §§ 2 Abs. 1 Nr. 7 und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5 KWG. Die Durchführung von Bau- und Sanierungsleistungen sowie handwerkliche Tätigkeiten erfolgt durch Subunternehmer; eigene handwerkliche Tätigkeiten werden nicht ausgeführt.
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