Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens sowie die Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Die Unterbringung, Versorgung und pflegerische Betreuung alter Menschen erfolgt ohne Ansehung der Konfession und Weltanschauung. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb und die Unterhaltung von Alten-, Pflege- und Seniorenheimen, insbesondere durch den Betrieb des Seniorenzentrums Keltern, sowie durch die Mittelbeschaffung für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft, die steuerbegünstigte Körperschaft oder Körperschaft des öffentlichen Rechts sein muss. Die Gesellschaft ist auch eine Förderkörperschaft i.S.d. § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung. Die Gesellschaft kann, soweit gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig, alle Geschäfte eingehen, die zur Erreichung und Förderung des Gesellschaftszwecks erforderlich sind. Sie ist berechtigt, sich an anderen Gesellschaften gleichen, ähnlichen oder verwandten Gegenstandes zu beteiligen und solche Gesellschaften zu übernehmen oder zu gründen.
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