Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten. Die Aufträge werden durch in Diensten der Gesellschaft stehende Rechtsanwälte unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich durchgeführt. Ausgenommen sind Mandate, die nur durch einen Rechtsanwalt persönlich wahrgenommen werden können. Soweit Anwaltsnotare an der Gesellschaft beteiligt sind, erfolgt diese Beteiligung nur mit ihrer anwaltlichen Tätigkeit: die notarielle Tätigkeit ist nicht Gegenstand des Unternehmens. Tätigkeiten, die mit dem Beruf eines Rechtsanwalts nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten, sind ausgeschlossen. Sofern einem im Dienste der Gesellschaft stehenden Berufsträger das anwaltliche Tätigwerden im Einzelfall untersagt ist, erstreckt sich dieses Berufsverbot auf alle anderen in der Gesellschaft tätigen Berufsträger. Die Beteiligung an anderen Unternehmen, die Verbindung mit anderen Gesellschaften, Sozietäten oder natürlichen Personen in Gesellschaften sind ausgeschlossen.
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