(1) Die wirtschaftliche Erbringung von Serviceleistungen, insbesondere von Reinigungsdiensten, Hauswirtschaft, Gebäude-Management und Beschaffung. (2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. (3) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung - der Jugend- und der Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), - der Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), - des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten (§ 52 Abs. 2 Nr. 9 AO), und - die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen (§ 53 AO). Die Gesellschaft verwirklicht ihren Gesellschaftszweck insbesondere durch die Erbringung von Kooperationsleistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften im i. S. v. § 57 Abs. 3 AO. Bei den Kooperationsleistungen der Gesellschaft handelt es sich um die Erbringung von - Reinigungsserviceleistungen, sowie von - Baumaßnahmen und Facilitymanagement.
Reinigungsfirmen
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