Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung im Sinne der Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 66 AO). Zweck ist die orthopädisch ärztliche Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen (im Sinne von § 53 Nr.1 AO) deren Berufsleben, Alltagsleben und Lebensqualität durch orthopädische Erkrankungen signifikant gestört wird. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Unterhaltung von ambulanten und stationären orthopädischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, unmittelbar die Beschwerden von Menschen mit schmerzhaften Bewegungseinschränkungen zu ermitteln und zu überwachen, ihnen drohende Gefahren festzustellen und zu beseitigen oder auf die Beseitigung hinzuwirken sowie die Mobilität und Schmerzen von Menschen mit schmerzhaften Bewegungseinschränkungen sowie das gesundheitsbewusste Verhalten des einzelnen zu verbessern. Dazu gehören insbesondere Planungs- und Durchführungsaufgaben in der orthopädischen Gesundheitsförderung und der orthopädisch-medizinischen Versorgung, Beratung und Aufklärung von Menschen mit schmerzhaften Bewegungseinschränkungen in orthopädischen Fragen, die Verhütung und Bekämpfung von orthopädischen Krankheiten sowie die Einleitung präventiver, therapeutischer und rehabilitativer Maßnahmen.
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