Halten und Verwalten von eigenen Beteiligungen an anderen Unternehmen im Rahmen der kommunalen Aufgabenstellung, gleich welcher Rechtsform, die den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit in Schwäbisch Hall haben. Hierzu gehört insbesondere das Halten und Verwalten der Beteiligungen an folgenden Gesellschaften: GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall mbH; HGE Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH; Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH; TMG Touristik- und Marketinggesellschaft mbH Schwäbisch Hall. Die vorstehend aufgeführten Gesellschaften werden nachfolgend "städtische Gesellschaften" genannt. Die Gesellschaft kann ferner das Controlling, das Finanzmanagement, die Leitung und Überwachung des Rechnungswesens und die EDV-Betreuung der städtischen Gesellschaften im Rahmen von § 102 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GO) übernehmen. Sie wird sich dabei bestehender Ressourcen der städtischen Beteiligungsgesellschaften bedienen. Andere kommunalwirtschaftliche Aufgaben können übernommen werden. Die Gesellschaft ist zur Vornahme sämtlicher unmittelbar oder mittelbar mit den vorgenannten Gegenständen zusammenhängender, notwendig oder nützlich erscheinender Geschäfte berechtigt. Sie ist ferner berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten sowie weitere Tätigkeiten im Rahmen von § 102 Gemeindeordnung Baden- Württemberg zu übernehmen.
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