Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Verwaltung einer Vermögensmasse zum Zwecke der Vollstreckung des Stifterwillens, insbesondere wie folgt: a) Unterstützung und Einrichtung von religiösen Zentren, wodurch jedermann in die Lage kommen soll, die religiöse Lehre des Hinduismus zu studieren und durch religiöse Übungen zu praktizieren. b) Unterstützung und Durchführung kultureller und religiöser Veranstaltungen z.B. Gottesdienste, Andachten, Vorträge, Lehrgänge, religiöse, musikalische Darbietungen. c) Unterstütrzung des Aufbaus und der Pflege von Bibliotheken, die die Hauptwerke des Hinduismus sammeln, sowie Sammlung und Pflege religiösen Liedgutes. d) Unterstützung notleidender und gefährdeter Menschen, insbesondere Kranker, gebrechlicher, alter, obdachloser und hungernder Menschen sowie die Förderung der Erziehung Jugendlicher.
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