Kollektive Vermögensverwaltung von Spezial-AlF als registrierte AIF- KapitalverwaItungsgesellschaft im Rahmen von § 44 KAGB i. V. m. § 2 Abs. 4 KAGB sowie von qualifizierten Risikokapitalfonds als registrierter Verwalter eines qualifizierten Risikokapitalfonds im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 345/2013 über Europäische Risikokapitalfonds (EuVECA-VO). Dies beinhaltet auch das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf (z.B. Übernahme der Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters eines verwalteten AIF) und bei denen die Haftung der Gesellschaft aufgrund der Rechtsform des Beteiligungsunternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Hilfsgeschäfte betreiben, die ihr notwendig oder sinnvoll erscheinen, um den Gesellschaftszweck zu erreichen. Dienstleistungen und Nebendienstleistungen nach § 20 Abs. 3 KAGB werden nicht erbracht.
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