Halten und Verwalten eigenen Vermögens. Aufschiebend bedingt auf Registrierung der Gesellschaft als AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft gemäß § 44 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 4 KAGB ("Registrierung") wird der in Satz 1 genannte Gesellschaftszweck geändert und lautet ab diesem Zeitpunkt wie folgt: Die Gesellschaft ist zugleich das Investmentvermögen in der Form eines geschlossenen Spezial-AIF und stellt damit eine interne Kapitalverwaltungsgesellschaft i.S.d. § 17 Abs. 2 Nr. 2 KAGB dar. Der Zweck der Gesellschaft ist ausschließlich die Verwaltung dieses geschlossenen Spezial-AIFs auf Grundlage einer Registrierung nach § 44 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 4 S. 2 Nr. 1 und Nr. 2 b) Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).
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