Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck und Gegenstand der Gesellschaft ist Förderung der Erziehung von Kindern durch Trägerschaft und Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne des § 68 AO. Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: Erziehung und Betreuung von Kindern zwischen 0 und 14 Jahren; dabei wird auch Sorge dafür getragen, dass der Bildungsauftrag erfüllt wird; Förderung einer umfassenden Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch Schaffung neuer, bedarfsgerechter Kinderbetreuungsplätze für berufstätige Eltern. Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
Sozialwesen
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