Erwerb, die Verwaltung und Verwertung von eigenem Vermögen. Die Anlage darf in Immobilien, Währungen außerhalb des Euro, Rohstoffe (zu den Rohstoffen gehören auch physisches Gold und Silber) sowie Finanzinstrumente erfolgen. Zur Anlage in Immobilien gehören insbesondere der Erwerb, die Bebauung, die Verwaltung sowie die Verwertung von Grundbesitz als letzter Teil der auf Fruchtziehung aus grundsätzlich zu erhaltener Substanz gerichteten Tätigkeit. Ebenso gehören zur Anlage in Immobilien damit verbundene Finanzierungen und Belastungen von Grundstücken. Ein Finanzinstrument in diesem Sinne dieses Gesellschaftsvertrags ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei dem Emittenten zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Zu den Finanzinstrumenten gehören insbesondere Aktien, Anleihen einschließlich Wandelanleihen, Geld einschließlich Sparguthaben, Termingelder und Festgelder, Spread Trusts sowie Sondervermögen in Form von Investmentfonds, die in Immobilien, Aktien, Anleihen, Rohstoffe, Geldmarkttitel oder andere liquide Wertpapiere investieren. Dazu gehören insbesondere auch Anteile an börsengehandelten ExchangeTraded-Funds (ETFs). Neben originären Finanzinstrumenten dürfen auch derivative Finanzinstrumente erworben, verwaltet und verwertet werden. Der Einsatz derivativer Finanzinstrumente ist lediglich zu Sicherungszwecken originärer Finanzinstrumente zulässig.
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