(a) Zweck der Kommanditgesellschaft ist: (i) bei von Zeit zu Zeit von der Kommanditgesellschaft erworbenen inländischen und/oder ausländischen Immobilien: deren Vermietung, Verpachtung und sonstige Bewirtschaftung sowie deren Verwertung, (ii) ei von Zeit zu Zeit von der Kommanditgesellschaft erworbenen Beteiligungen an inländischen und/oder ausländischen Gesellschaften: deren Verwaltung und Verwertung und (iii) auch im Übrigen die Verwaltung und Verwertung des eigenen Gesellschaftsvermögens, jeweils auf eigene Rechnung der Kommanditgesellschaft. (b)Dies schließt die (ggf. umsatzsteuerpflichtige) Vermietung von Immobilien ein, an denen die Kommanditgesellschaft das rechtliche und wirtschaftliche Eigentum, mindestens aber das wirtschaftliche Eigentum hat. (c) Die Kommanditgesellschaft kann Geschäfte jeder Art auf eigene Rechnung tätigen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Es wird klargestellt, dass die Kommanditgesellschaft kein Handwerk, keine Geschäfte im Sinne des § 34 c GewO und keine nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtigen Geschäfte betreibt.
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