Gesellschaft mit Sitz in Düsseldorf verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung.Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur. Zweck der Gesellschaft ist daneben die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der genannten Ziele durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß § 58 Nr. 1 AO. Die Zwecke werden insgesamt verfolgt. Eine bestimmte Reihenfolge zwischen ihnen besteht nicht. Die Zwecke müssen nicht gleichzeitig und in gleichem Maße verwirklicht werden. Es können auch nur jeweils einzelne Zwecke nach Wahl der Gesellschafterversammlung gefördert werden. Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch: den Betrieb eines Skulpturenparks in Düsseldorf und die Durchführung von Wechselausstellungen; den Erwerb, den Erhalt, die Bewahrung, die Pflege und die Instandsetzung von Kunstwerken. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben und Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Zweck des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Die Gesellschaft darf zur Erfüllung dieses Zwecks Einrichtungen (Zweckbetriebe oder deren Abteilungen) selbst betreiben, bestehende Einrichtungen ausgliedern oder sich an anderen Einrichtungen (Gesellschaften) beteiligen. Zur Verwirklichung des Satzungszwecks kann die Gesellschaft Hilfspersonen und Sachverständige heranziehen sowie ihre Mittel anderen, ebenfalls steuerbegünstigten inländischen Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts unter Einhaltung der Voraussetzungen der Abgabenordnung zur Verfügung stellen.
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