Für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO, insbesondere betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahres- und Konzernabschlüssen, prüferische Durchsichten von Monats-, Quartals- oder sonstigen Abschlüssen; Wirtschaftlichkeits- und Sonderprüfungen sowie Gutachten zu Due Dilligence, Unternehmensbewertungen, Restrukturierungs-, Insolvenz-, Geschäftsführungs-, Corporate Governance-, Unterschlagungsprüfungen; prüfungsnahe Beratungsleistungen wie Aufbau und Prüfung von Compliance Management Systemen und internen Kontroll- und Risikomanagementsystemen, Durchführung der internen Revision, Einführung rechnungslegungsrelevanter Software- und Dokumentenmanagementsysteme, Erstellung und Modellierung von Business- und Finanzmodellen; weitere Tätigkeiten auf den Arbeitsgebieten, die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zugelassen und berufstypisch sind, einschließlich der Mitwirkung bei Reorganisationen, Sanierungen oder Abwicklungen von Unternehmen oder ähnlichen Einrichtungen. Berufstypische Tätigkeiten von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ergeben sich insbesondere aus den Verlautbarungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.
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