Alle erlaubten Tätigkeiten im Rahmen der Rentenberatung, also Rentenberatung auf dem Gebiet der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, des sozialen Entschädigungsrechts mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung (§ 10 Abs. 1 RDG), besonders die Prüfung des sozialversicherungsrechtlichen Status für Arbeitnehmer, Gesellschafter, Geschäftsführer, mitarbeitende Gesellschafter, Handwerker und alle nach § 2 SGB IV genannten Personenkreise, wobei erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz nicht ausgeübt werden. Beratung zu allen rentenrechtlichen Fragestellungen.
Unternehmensberatung
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