Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an Immobilien-Gesellschaften im Sinne des deutschen Kapitalanlagegesetzbuches ("KAGB"). Die Gesellschaft darf Geschäfte nur betreiben und Handlungen nur vornehmen, wenn dies in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des deutschen Kapitalanlagesetzbuches ("KAGB"), insbesondere mit § 231 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 und 7 sowie § 231 Absatz 3 KAGB, sowie denjenigen Vorgaben, Bestimmungen und Richtlinien der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erfolgt, die mittelbar oder unmittelbar auf offene Spezial-AIF im Sinne des KAGB und dessen Vermögensgegenstände Anwendung finden. Der Gesellschaft ist jede gewerbliche Betätigung im Sinne des KAGB untersagt. Ferner sind der Gesellschaft ausschließlich Tätigkeiten gestattet, die eine AIF- Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des KAGB für Immobilien-Sondervermögen ausüben darf.
Sonstige: Dienstleistungen & Service
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