Gewährung von Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten nach Maßgabe der Wandlungsbedingungen an die Inhaber von Wandelanleihen bzw. von Optionsrechten bzw. Optionspflichten nach Maßgabe der Optionsbedingungen an die Inhaber von Optionsscheinen, die gemäß folgender Ermächtigung ausgegeben werden:Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 24.05.2010 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder Namen lautende Wandel- und/oder Optionsanleihen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 400.000.000,- mit oder ohne Laufzeitbegrenzung zu begeben und den Inhabern von Wandelanleihen Wandlungsrechte und den Inhabern von Optionsanleihen Optionsrechte auf auf den Inhaber oder Namen lautende Aktion der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des.
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