Beteiligung an Gesellschaften bürgerlichen Rechts sowie Kommanditgesellschaften, deren Zweck der Aufbau, die Verwaltung und die Nutzung von Wertpapieren und Aktien-Portfolios ist. Ausgenommen ist die Beteiligung an Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Kommanditgesellschaften, deren Gegenstand erlaubnis- bzw. genehmigungspflichtige Geschäfte nach dem Kreditwesengesetz oder der Makler- und Bauträgerverordnung umfasst. Der Unternehmensgegenstand umfasst auch die Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung sowie der unbeschränkten Haftung bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Kommanditgesellschaften. Die Geschäftsführung und Vertretung kann insbesondere die Befugnis zum Abschluss eines Vermögensverwaltungsvertrages sowie zur Eröffnung und Kündigung von Konten und Depots im Namen der jeweiligen Gesellschaft bürgerlichen Rechts bzw.
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