Förderung der Jugendhilfe, die Förderung der Erziehung, Bildung und Berufsbildung und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Die Tätigkeit der Gesellschaft ist darauf gerichtet, Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Zielgruppen sind Kinder, junge Menschen und Erwachsene, die von einer Beeinträchtigung betroffen oder davon bedroht sind. Danach wird der Gesellschaftszweck verwirklicht insbesondere durch: -Schulassistenz für und Schulbegleitung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung - Angebote für Familien mit beeinträchtigten Kindern, z.B. familienentlastende Dienste und Freizeitbetreuung - Assistenz beim Wohnen und am Arbeitsplatz von Menschen mit Behinderung - die Unterstützung der betreuenden Angehörigen in Form von Beratung - die selbstlose Unterstützung körperlich, geistig oder seelisch hilfsbedürftiger Menschen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO sowie deren besonders betroffener Angehöriger sowie alle mit diesen Maßnahmen zusammenhängenden Aktivitäten einschließlich der zielentsprechenden Öffentlichkeitsarbeit.
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Sozialwesen
Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderkrippen
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