Förderung der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung und die Förderung internationaler Gesinnung, der interkulturellen Toleranz und des Völkerverständigungsgedankens sowie der Jugendhilfe/Jugendberufshilfe, des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der genannten steuerbegünstigten Zwecke und die Förderung der Wohlfahrtswesens durch a) die Organisation und Durchführung der gesellschaftlichen Teilhabe aller Bürger, insbesondere Jugendlicher und sozial Benachteiligter durch Verbesserung der sozialen Situation und der Bildungs- und Tätigkeitssituation (z.B. unentgeltliche Sozial- und Bildungsberatung, Durchführung von Integrationslehrgängen, berufsbildenden und berufsvorbereitenden Lehrgängen, Workshops/Seminare, Ehrenamts- und Kulturprojekten) und durch Maßnahmen zur Verbesserung der Toleranz (z.B. Informationsveranstaltungen). b) Initiierung und Durchführung kiezorientierter, regionaler, nationaler Bildungs- und Sozialprojekte (z.B. Informationsveranstaltungen, Qualifizierungslehrgänge, Aufbau von Bildungs- und Sozialnetzwerken, Förderung des ehrenamtlichen Engagements). c) Organisation und Durchführung von internationalen Begegnungen (z.B. europäischer Jugendaustausch). d) Erwerb, Anmietung, Betrieb bzw. Aufbau von Bildungs-, Sozial- und Beratungszentren sowie Einrichtungen der Jugend- bzw. Jugendberufshilfe (z.B. Ausbildungseinrichtungen).
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