1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinn des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. 2. Gemeinnütziger Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Bildung, der Kultur und der Gesundheit sowie die Förderung der Wohlfahrtspflege. Der gemeinnützige Zweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) Rehabilitation und Weiterbildung b) Werkstatt für Menschen mit Behinderung c) sowie: - die Konzipierung und Durchführung von Maßnahmen der beruflichen Orientierung, Aktivierung und Vorbereitung, - die Konzipierung und Durchführung von Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung, Rehabilitation, Bildung und Beschäftigung zur Integration und Inklusion in den Arbeitsmarkt und in Werkstätten für Menschen mit Behinderung mit dem Ziel der Verbesserung der beruflichen und gesellschaftlichen Teilhabe, - die Unterstützung bei der beruflichen Erprobung und Berufsfindung, beruflichen Ausbildung, Fort- und Weiterbildung, - die Entwicklung und Durchführung von Angeboten zur gesundheitlichen Stabilisierung und Verbesserung des Gesundheitsmanagements von Menschen, die unter den Folgen von Erkrankung oder Behinderung leiden, und - die Durchführung von kulturellen Projekten, insbesondere Ausstellungen, Lesungen und musikalischen Veranstaltungen, - jeweils einschließlich der für hilfsbedürftige Personen unentgeltlichen psychosozialen Beratung, Begleitung und Unterstützung. 3. Der mildtätige Zweck ist die Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, und die Verbesserung der Wahrnehmung, Integration und Inklusion von Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft. Der mildtätige Zweck wird insbseondere verwirklicht durch: - die Unterstützung der beruflichen und sozialen Integration und Inklusion von psychisch erkrankten,gesundheitlich beeinträchtigten, behinderten und anderen sozial benachteiligten Menschen und - die Zusammenführung und Betreuung von Menschen mit und ohne die vorgenannten Beeinträchtigungen in sozialen und kulturellen Projekten, in denen hilfsbedürftige Personen ihre sozialen und kulturellen Aktivitäten zusammen mit Menschen ohne die vorgenannten Beeinträchtigungen gemeinsam verwirklichen können, um Ausgrenzung abzubauen und die Akzeptanz für die Teilhabe am gemeinsamen Leben in der Gesellschaft auszubauen.
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