Förderung der Jugendhilfe im Sinne des § 52 II Satz 1 Nr. 4 AO, die Förderung der Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 52 Absatz 2 Satz 1 Nr. 7 AO. Der Zweck der Gesellschaft soll insbesondere erreicht werden durch die Erteilung und Förderung von Lernbegleitung und Lernberatung für Schüler. Das Konzipieren, Organisieren und Durchführen von Bildungsangeboten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, in Form von Kursen, Ausflügen, Fahrten und Ferienangeboten, das Konzipieren, Organisieren und Durchführen von freizeit- und erlebnispädagogischen Ausflüge und Fahrten, mit dem Ziel der Förderung der geistigen und seelischen Erziehung in Gruppenarbeit, insbesondere mit Bildungsangeboten zu Floßbau, Radiobau, Skateboardbau und Skateboardrenovierungen, Homepage- und Visitenkartenerstellungen, Bau von Elektromotoren. Das Konzipieren, Organisieren und Durchführen von Projekten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene die aufgrund von belastenden psychosozialen Umständen Probleme mit der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft haben, zur Förderung ihrer Teilhabe in der Gemeinschaft durch sozio-emotionale Unterstützung, sportliche, künstlerische und kreative Arbeit.
Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderkrippen
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