1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung und Bildung sowie die Kinder- und Jugendhilfe, dies auch in enger Zusammenarbeit mit den Eltern. 2. Der Unternehmensgegenstand wird verwirklicht insbesondere durch den Aufbau und Betrieb eines Kindergartens. Die Kinder sollen in ihrem Gruppenalltag pädagogisch begleitet werden, ihnen sollen Erlebnis-, Handlungs- und Bildungsmöglichkeiten der deutschen und türkischen Sprache erschlossen werden, sie sollen im Zusammenwirken mit den Kindeseltern in ihrer ganzheitlichen Entwicklung gefördert und unterstützt werden. Ferner die Integration von Kindern aus anderen Kulturkreisen und Bevölkerungsgruppen in den deutschen Kulturkreis. 3. Die Gesellschaft darf auch Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung der Unternehmenszwecke dienlich sein können. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. 4. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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