(1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung sowie die Förderung der Erziehung, Volks - und Berufsausbildung einschließlich der Studentenhilfe im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 der Abgabenordnung. (2) Verwirklicht werden soll dieser Zweck insbesondere durch den Betrieb einer Transfer- und Weiterbildungseinrichtung, welche an der privaten, staatlich anerkannten Steinbeis-Hochschule zugelassene Studiengänge organisiert und durchführt, unternehmens-, verwaltungs- und immobilienwirtschaftsspezifische Qualifizierungsprogramme realisiert, Fach- und Führungskräfte insbesondere aus den Bereichen öffentliche Verwaltung und Immobilienwirtschaft qualifiziert sowie Beratung, Forschung und Transfer in den genannten Bereichen durchführt. (3) Die Gesellschaft kann sich auf verwandten Gebieten, sofern sie den Voraussetzungen gemeinnütziger Zwecke gem. § 52 Abs. 2 Nr. 1 Abgabenordnung, der Förderung von Wissenschaft und Forschung und gem. Abgabenordnung und des § 52 Abs. 1 Nr. 7 Abgabenordnung, der Förderung von Förderung der Erzielung Volks- und Berufsausbildung einschließlich der Studentenhilfe, genügen, betätigen und alle Geschäfte betreiben, die mit dem Gegenstand des Unternehmens im Zusammenhang stehen. Sie kann sich auch an anderen Unternehmen mit dem gleichen oder einem ähnlichen Gegenstand beteiligen. (4) Die Zwecke werden insgesamt verfolgt. Eine bestimmte Rangfolge zwischen ihnen besteht nicht. Es können auch nur jeweils einzelne Zwecke nach Wahl der Gesellschafterversammlung gefördert werden.
Unternehmensberatung
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.