1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts ?Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. 3. Die Gesellschaft verwirklicht die in § 2 Nr. 2 genannten Satzungszwecke durch das planmäßige Zusammenwirken mit weiteren steuerbegünstigen Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Dies geschieht zum einen durch das Erbringen von Reinigungsleistungen, Cateringleistungen zur Versorgung der Patienten des Krankenhauses, der Übernahme des Wachdienstes sowie durch die Energieversorgung. Zum anderen nimmt die Gesellschaft im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens Dienstleistungen im Bereich der Verwaltung, dem Personalmanagement, der Technik/ EDV, der Logistik, der Buchhaltung, dem Qualitätsmanagement, der Hygiene und dem Arbeitsschutz sowie der Vermietung von Gebäude- und Grundstücksflächen in Anspruch. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit den zum Unternehmensverbund gehörenden Gesellschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, dazu gehören derzeit die folgenden Körperschaften: - die St. Georg Klinikum Eisenach gemeinnützige GmbH sowie - die MVZ Eisenach gGmbH.
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