Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung in der jeweils geltenden Fassung (zurzeit §§ 51 ff. AO 1977). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Hilfe für Menschen mit Behinderungen im Rahmen des SGB IX und SGB XII, der Jugendhilfe nach dem SGB VIII und die Förderung der Klienten in Sachen Bildung und Erziehung im Rahmen der jeweils geltenden Sozialgesetze. Der Gesellschaftszweck wird durch die Erbringung von Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderung und im Rahmen der Jugendhilfe verwirklicht. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb der anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen in Papenburg, Börger und Dörpen als katholische Einrichtungen im Sinne der Präambel sowie anderen Angeboten, die geeignet sind, dem Gesellschaftszweck zu dienen.
Religionsgemeinschaften
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