Pflege, Bewahrung, Bewirtschaftung und Vermittlung der vom Freistaat Sachsen überlassenen Schlossbetriebe (Schlossliegenschaften, museales Gut, etc.), um deren Attraktivität zu steigern. Dies hat im Interesse des Freistaates Sachsen und der Öffentlichkeit unter sachgerechter Berücksichtigung kultureller, denkmalpflegerischer und historischer Belange und wirtschaftlich zu erfolgen. Hierzu gehören auch nachstehende Aufgaben: - Mitwirkung an Baumaßnahmen in Zusammenarbeit mit dem Freistaat Sachsen, einschließlich der Erstellung und Umsetzung von Nutzungskonzeptionen - Einräumung von Erbbaurechten in Vertretung für den Freistaat Sachsen auf der Grundlage entsprechender Ermächtigungen - Stellungnahmen im Zusammenhang mit dem Planungsrecht (insbesondere bei Anhörungen/Einbeziehungen Träger öffentlicher Belange) - Betrieb von Museen, einschließlich der Erweiterung des Sammlungsbestands im Rahmen der jeweiligen Museumskonzeptionen - Wissenschaftliche Aufarbeitung (incl. Inventarisierung) zum Zweck der Präsentation der Geschichte der Betriebsobjekte, einschließlich des musealen Gutes. Die Weiterleitung der beschafften Mittel an den Freistaat Sachsen.
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