Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. Zwecke der Gesellschaft sind: die Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO); die Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO); die Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO); die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 AO); die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 18 AO).
Interessengemeinschaften
Sozialwesen
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