A) die Durchführung von Lienienverkehr und die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im öffentlichen Personennahverkehr der Städte Mühlhausen und Sondershausen unter Verwirklichung der durch die Präambel vorgegebenen Aufgabenstellung. Dabei soll das ÖPNV-Netz .a. mittels einheitlicher Bedarfsanalysen, Bedarfsplanung und Kostencontrolling so gestaltet werden, dass eine möglichst bedarfs- und umweltgerechte sowie wirtschaftliche ÖPNV-Versorgung realisiert wird; b) die Durchführung der Schülerbeförderung bei weitgehender Integration in den allgemeinen Linienverkehr; c) die Entwicklung von Sonderdienstleistungen; d) die Entwicklung, Erstellung und Umsetzung eines einheitlichen Tarif-, Verkaufs- und Informationssystems einschließlich der Herausgabe eines Gemeinschaftsfahrplanes; e) die einheitliche und umfassende Vermarktung und werbemäßige Darstellung der Dienst- und Werkleistungen der Gesellschaft in der Öffentlichkeit, insbesondere auf dem Gebiet des ÖPNV. Dabei ist der Bevölkerung die umwelt- und verkehrsploitische Zielstellung der Gesellschaft zu vermitteln; f) die Abrechnung der Leistungen der Gesellschaft und sonstigen ÖPNV-Betreibern gegenüber den kommunalen Gebietskörperschaften.
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