Erwerb von bebauten oder unbebauten Grundstücken sowie die Errichtung oder die Modernisierung von Wohnungen oder Gebäuden. Die Genossenschaft kann Erbbaurechte vergeben, Nutzungsverträge abschließen und Wohnungen bewirtschaften. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen wie Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Hierfür kann die Genossenschaft a. alle im Bereich der Siedlungs- und Gebäudeentwicklung, der Infrastruktur und der Selbstversorgung anfallenden Aufgaben übernehmen. b. Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen erstellen, bewirtschaften und betreuen. c. Rechtsgeschäfte aller Art ausführen, die in mittelbarem oder unmittelbarem Zusammenhang zum Gegenstand des Unternehmens stehen. Weiterhin ist Gegenstand des Unternehmens die Planung, Entwicklung, Durchführung und Sicherung des Betriebs von ökologischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Projekten und Dienstleistungen einschließlich der damit verbundenen Projektleitungs- und - steuerungsaufgaben.
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