Versorgung des Stadtgebietes mit Strom, Gas, Wasser und Fernwärme sowie der Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs, der Parkhäuser, die Einrichtung und der Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs, der Parkhäuser, die Einrichtung und der Betrieb des beheizten Freibades und der öffentlichen Entwässerungseinrichtung. Hierzu gehört im Rahmen der Gesetze auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben der Stadtwerke fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zur Förderung der Aufgaben der Stadtwerke kann sich die Stadt (Stadtwerke) im Rahmen der Gesetze an anderen Unternehmen beteiligen.
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