1. Die nachhaltige Erfüllung der kommunalen Daseinsvorsorgeaufgabe Energieversorgung in der Verwaltungsgemeinschaft Hockenheim. Insbesondere die Beteiligung als persömlich haftende Gesellschafterin an einer Kommanditgesellschaft mit dem Unternehmenszweck; eine günstige Versorgung dauerhaft durch die Energielieferung über das Internet zu gewährleisten. 2. Die Gesellschaft ist berechtigt, zur Förderung des Gesellschaftszweckes der Energieversorgung eine günstige Versorgung dauerhaft durch die Energielieferung über das Internet zu gewährleisten, andere Unternehmen zu betreiben, sich ihrer zu bedienen, sich an ihnen zu beteiligen oder solcher Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetrieb zu erwerben, zu errichten oder zu pachten. 3. Die Gesellschaft ist verpflichtet, nach den Wirtschaftsgrundsätzen im Sinne des § 102 GemO zu verfahren. Dabei ist die Gesellschaft so zu führen, dass der öffentliche Zweck der dauerhaft günstigen Energieversorgung durch die Energielieferung über das Internet im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft, in Zusammenarbeit mit Dritten nachhaltig erfüllt wird. Die Gesellschaftsorgane sind im Rahmen der Gesetze in besonderer Weise dem Unternehmensgegenstand verpflichtet und haben die Gemeindeinteressen wahrzunehmen.
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