Versorgung des Stadtgebiets mit Gas und Wasser, die Einrichtung und der Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs, die Einrichtung und der Betrieb von Parkhäusern, sowie die Gründung von und die Beteiligung an Unternehmen zur Versorgung des Stadtgebiets mit alternativen Energieträgern. Hierzu gehört im Rahmen der Gesetze auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben der Stadtwerke fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Die Stadtwerke sind im Zusammenhang mit den Aufgaben nach Abs. 1 und im Bereich der Abwasserentsorgung zuständig für die Erhebung von öffentlichen Abgaben nach den kommunalabgaberechtlichen Vorschriften mit Ausnahme von Beiträgen - einschließlich des Erlasses von Bescheiden - (z.B. Gebühren, Kostenerstattungen) und den diesen entsprechenden privatrechtlichen Entgelten (z.B. Baukosten- und lnvestitionskostenzuschüsse, Anschluss- und Leistungsentgelte), sowie für die Durchführung aller weiteren Maßnahmen im Vollzug.
Sonstige: Dienstleistungen & Service
Gasversorger und Wasserversorger
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