Vornehmlich innerhalb der Stadt Münster 1. die Versorgung der Bevölkerung mit Energie und Wasser, 2. der Öffentliche Personennahverkehr, 3. der Hafenbetrieb, 4. die Straßenbeleuchtung bzw. deren Betriebsführung, 5. die Beteiligung an Unternehmen der Versorgungs- und Verkehrswirtschaft, 6. die Beteiligung an sonstigen Unternehmen, insoweit, als diese geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, 7. die Telekommunikation, 8. der Bau und der Betrieb von Gebäuden, die kommunalen Zwecken dienen, auf eigenen oder auf fremden Grundstücken, 9. das Betreiben und Bereitstellen von Mobilitätsdienstleistungen (z.B. CarSharing, Fahrradverleihsysteme) und die Erbringung von mit den in Nr. 1-9 im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen und Geschäften, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks mittelbar oder unmittelbar zu dienen bestimmt sind. Die wirtschaftliche Betätigung in den Bereichen der Strom-, Gas- und Wärmeversorgung ist gemäß § 107 a GO NRW überörtlich zulässig.
Gerhard Joksch (Vorsitzender des Aufsichtsrates)
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Energieversorgung
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