Der Betriebsleiter der Stadtwerke Niederkassel als Vorstand im Sinne des § 33 HGB ist die/der Erste Beigeordnete. Die 1. Stellvertreterin/der 1. Stellvertreter der Betriebsleiterin/des Betriebsleiters ist die/der Beigeordnete, deren beider 2. Stellvertreter ist die Bürgermeisterin/der Bürgermeister. Durch Ratsbeschluss vom 11.12.2013 ist die Betriebssatzung neu gefasst und hierbei.
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