(1) Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung und der Betrieb von Kulturhäusern, Tourismus- und Freizeiteinrichtungen, sowie die Vermietung und Verpachtung derselben, einschließlich der Übertragung der Geschäftsbesorgung für diese. Zum Unternehmensgegenstand zählen zudem alle mit den Tätigkeiten nach § 1 im Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen. (2) Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin der Erwerb, das Halten und Verwalten sowie Steuerung von Beteiligungen an Unternehmen der Stadt Sonneberg, insbesondere der Licht- und Kraftwerke Sonneberg GmbH (LIKRA). (3) Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck unmittelbar und mittelbar gefördert werden kann. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben und pachten, ferner Interessengemeinschaften eingehen und Zweigniederlassungen errichten. (4) Die Gesellschaft kann auch Geschäftsbesorgungen und Betriebsführungen für die Stadt Sonneberg übernehmen, die nicht von den Tätigkeiten nach Punkt (1) erfasst werden, wie zum Beispiel Leistungen des Bauhofes oder die Bewirtschaftung des Gesellschaftshauses. Sollten später weitere Geschäftsbereiche aus der Stadtverwaltung Sonneberg ausgeglieder werden, kann die Gesellschaft diese übernehmen.
Freibäder, Hallenbäder und Saunen
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