(1) Aufgabe der Stadtwerke ist die Versorgung des Stadtgebietes mit Trinkwasser, der Betrieb des Hallenbades, der Betrieb des Sportparks Unterschleißheim und des Sportzentrums Riedmoos, der Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Dächern von städtischen Gebäuden, der Betrieb von Windkraftanlagen, Beteiligung an Unternehmen mit folgendem Unternehmenszweck: Haben und Halten, der Betrieb, die Instandhaltung und der Ausbau des örtlichen Gas- und Stromverteilnetzes in der Stadt Unterschleißheim sowie eng damit verbundene Aktivitäten der Energieerzeugung und -versorgung, Dienstleistungen im Bereich des Straßen- und Wegeunterhalts, des öffentlichen Grüns und der Pflege, Wartung und Erneuerung der Kinderspielplätze einschließlich der Spielgeräte in Kindergärten und Horten, Wartung der Spielgeräte in den Grundschulen (Jahreskontrolle). (2) Hierzu gehört im Rahmen der Gesetze auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben der Stadtwerke fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zur Förderung der Aufgaben der Stadtwerke kann sich die Stadt (Stadtwerke) im Rahmen der Gesetze an anderen Unternehmen beteiligen. (3) Die Stadtwerke sind im Zusammenhang mit der Aufgabe "Versorgung des Stadtgebiets mit Trinkwasser" zuständig für den Erlass von Bescheiden zum Vollzug der Wasserabgabesatzung (WAS) und der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) und damit insbesondere für die Erhebung von Abgaben (z. B. Beiträge, Gebühren, Kostenerstattungen) sowie für alle weiteren Maßnahmen im Zusammenhang mit der Abgabenerhebung. (4) Die Stadtwerke können im Rahmen der Gesetze die in Absatz 1 bezeichneten Aufgaben auch für andere Gemeinden wahrnehmen.
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